Tönisvorst, 15. Juni 2022
In der letzten Sitzung des Bau-, Gebäude- und Liegenschaftsausschusses hat die CDU Fraktion Tönisvorst beantragt, die Ausführungen der Verwaltung bzgl. Fördermittelwegfall und Baukostensteigerung, im Bauprojekt der Grundschule Corneliusstraße, auf die Vision Campus zu übertragen. Dort gab es eine Verteuerung für die Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger von anfänglich 3,5 Mio. auf jetzt 6,35 Mio. EUR, eine über 80 %-ige Kostensteigerung!
Nach den Ausführungen von der SPD, dass dieser Antrag den Beratungen und Entscheidungen im Ältestenrat entgegenstehen würde, wurde der Antrag von einer verdutzen CDU zurückgezogen. Verdutzt darüber, dass die SPD öffentlich über den Ältestenrat spricht, nur um einen unangenehmen Antrag zu verhindern, wo es doch gerade ihr nach der letzten Wahl darum ging, diesen als „offizielles Hinterzimmer“ einzurichten. Seitdem sind nur noch die Fraktionsvorsitzenden und stellv. Bürgermeisterinnen zugelassen, selbst gewählte Ratsmitglieder dürfen an den Beratungen als Zuhörer nicht mehr teilnehmen.
Warum war es so wichtig den Antrag zu verhindern? „Der Antrag hätte deutlich gemacht, dass die Vision Campus endgültig gescheitert ist,“ erläutert Alexander Decher, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU. Das ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht im Sinne der Verwaltung und des Bündnisses aus SPD, Grünen, GUT und UWT2020 (SGGU), denn diese arbeiten nach Einschätzung der CDU intensiv an einem gesichtswahrenden Ausstieg aus der Campus Vision.
Worauf begründet sich diese Annahme? „Wir haben eine Schulentwicklungsplanung erhalten, die eine zukünftige Fünfzügigkeit beider Schulen voraussagt, den Ausbau des Schulzentrums Corneliusfeld und die Aufgabe des Schulzentrum Kirchenfeld empfiehlt“ sagt Thomas Kroschwald, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU. Dies verwundert die CDU, da die Gebäudesubstanz des Kirchenfelds, an anderer Stelle, als „im mittleren Zustand“ befindlich beschrieben wird. Die Schulentwicklungsplanung gibt Auskunft über benötigte Raumkapazitäten, aufgrund der erwarteten Schülerzahlen und die Raumanalyse.
Diese Tatsache und das Verhindern des Antrags nähren die Vermutung, dass der Bürgermeister und SGGU nach einem gesichtswahrenden Ausstieg aus dem Campus Projekt suchen. Der Bürgermeister und SGGU versuchen dabei zumindest einen Teil der Idee und damit ihr Ansehen zu retten um sich nicht sagen lassen zu müssen, dass sie nichts erreicht haben, außer viel Geld zu verbrennen und Zeit zu verlieren.
Die Einschätzung der CDU ist, dass es nun einen „abgespeckten“ Vorschlag als „Kleinlösung Campus“ geben wird. Diese Notlösung könnte aufgrund der in der Schulleitplanung angeführten Aufgabe des Kirchenfeldes, die Erweiterung des Schulzentrums Corneliusfeld um die Jahrgangsstufen 8 – 10 der Rupert-Neudeck-Gesamtschule (RNG) beinhalten, ergänzt um den Neubau einer Sport- oder Mehrzweckhalle. Das Grundstück Kirchenfeld könnte als Klimasiedlung genutzt werden.
Angedacht sein könnte auch, die Gesamtschule und/oder die Mehrzweckhalle auf dem Grundstück am Wasserturm zu bauen. Dafür müsste man allerdings die Bürgerinitiative, als zusätzlichen Beteiligten, aus dem Rennen bekommen. Dass die Bürgerinitiative weiter ihr Bürgerbegehren anstrebt, begrüßt die CDU. Dazu sei gesagt, dass die Kleinlösung genauso so teuer wäre, wie die Campus Vision bei der Vorstellung im Sommer 2020, ca. 120 Mio. EUR. „Die Verwaltung und das Bündnis aus SPD, Grünen, GUT und UWT2020 haben sich verrannt, und für ihren gesichtswahrenden Ausstieg, die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen zu lassen, das geht nicht,“ sagt Alexander Decher, stellv. Fraktionsvorsitzender.
Daher bekräftig die CDU erneut ihre Forderung nach einem direkten Vergleich der zwei Möglichkeiten:
„Wir werden, da es im Grunde unsere Forderung ist, natürlich den Antrag der FDP unterstützen. Jedoch mit einer Änderung. Wir sehen die Prioritäten bei der Gegenüberstellung in den Finanzierungsmöglichkeiten unserer Stadt und der kürzesten Bauzeit,“ unterstreicht Christian Rütten, Fraktionsvorsitzender der CDU. „Es gibt Realitäten denen wir uns stellen müssen. Es wird gerade finanziell eng für viele Menschen in Tönisvorst und 2026 brauchen wir die Räume für unsere Schülerinnen und Schüler. Ende mit Wolkenkuckucksheim!“
Die CDU fordert daher eine Planung durch Experten, die zeitlich schnell umsetzbar sowie wirtschaftlich und planerisch machbar ist. Der Union ist wichtig, ein zukunftsorientiertes Lernen für unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Tönisvorst zu ermöglichen.
Bild: Thomas Kroschwald
Am Mittwoch, den 16.3.2022 findet im Forum Corneliusfeld eine Sitzung des Stadtrats statt. Unter Tagesordnungspunkt 9 wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 behandelt und beschlossen. Im Folgenden stehen die Änderungsanträge der CDU Fraktion Tönisvorst zum Haushalt 2022:
Anträge zum Haushalt 2022 gemeinsam mit der FDP:
Wir freuen uns, dass wir die Verwaltung überzeugen konnten, unserer sachlich fundierten Vorgehensweise, mit einer externen Expertise zu folgen und ein Wirtschaftlichkeitsgutachten sowie eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.
So erscheint es zumindest auf den ersten Blick, wenn man die Vorlage jedoch genauer liest, dann stellt man fest - es ist nicht drin was darauf steht. Wir haben ein Wirtschaftlichkeitsgutachten sowie eine Machbarkeitsstudie gefordert, bekommen haben wir von ihnen eine Machbarkeitsbetrachtung und eine integrative Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Und wenn man sich die Mühe macht, das Kleingeruckte in der Vorlage zu lesen und zu verstehen, erkennt man, dass hier Rahmenbedingungen definiert werden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ein Ergebnis zulassen – der Campus ist es. Die Vorgehensweise ist altbewährt, sie nehmen unsere Forderung augenscheinlich auf interpretieren sie in ihrem Sinne um und schwupps, wenn man nicht aufpasst, nimmt man die Reibungswärme mit der man über den Tisch gezogen wird als Nestwärme war. Wir haben aufgepasst, aus diesem Grund beantragen wir folgende Änderungen im Kleingedruckten um, wie von uns gefordert, ein repräsentatives und unvoreingenommenes Ergebnis zu erzielen.
Zu den einzelnen Punkten der Minimalanforderung: Siehe Synopse
Wie bereits einleitend erläutert, haben wir keine integrative Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sondern ein Wirtschaftlichkeitsgutachten gefordert. Warum? Das erläutern wir gerne an folgenden Zahlenbeispielen:
Überprüfte Kostenermittlung Beispiel 1
Überprüfte Kostenermittlung Beispiel 2
Wir wollen das möglichst breit und ohne Denkverbote, gedacht und gearbeitet werden kann, daher beantragen wir keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung basierend auf den von ihnen kalkulierten Zahlen und Werten, sondern eine Neuermittlung der Zahlengrundlagen im Rahmen eines externen Wirtschaftlichkeitsgutachtens. Zielsetzung ist die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung zu ermitteln, die auch eine Kombination aus den verschiedenen Varianten sein kann, unter Berücksichtigung der von uns ergänzten Minimalanforderungen (siehe Synopse). Und aus diesem Grund fordern wir die Beschlussempfehlung wie folgt zu verändern (siehe Synopse - Beschlussempfehlung Begründung Ablehnung Beschlussvorschlag).
Begründung der Ablehnung:
Wir haben ein externes Wirtschaftlichkeitsgutachten sowie eine externe Machbarkeitsstudie gefordert, bekommen haben wir von ihnen eine Machbarkeitsbetrachtung und eine integrative Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wie bereits erläutert - es ist nicht drin was darauf steht.
Mit den von ihnen definierten Rahmenbedingungen ist das Ergebnis vorprogrammiert. Und damit ihre Sicht der Dinge bestätigt wird und der Campus als Lösung präsentiert wird, dafür 150.000 € auszugeben, das lehnen wir ab.
Und daher lehnen wir ihren Beschlussvorschlag ab.
Tönisvorst 1.12.2021
Mit einer Besichtigung der Gemeinschaftsgrundschule in Vorst hatte sich der Arbeitskreis „Bildung und Schule“ der CDU Tönisvorst unlängst von der dortigen räumlichen Situation ein Bild gemacht.
Anlass waren die Beschlüsse im Schul- und Kulturausschuss der Novembersitzung 2018, ein Nutzungs- und Raumkonzept für die zukunftsfähige Versorgung aller Grundschulen mit allen erforderlichen Räumen zu erstellen. In der Folgezeit wurde durch das Gebäudemanagement ein solches Konzept erarbeitet und 2019 wurden bauliche Maßnahmen beschlossen, um alle Grundschulen in Tönisvorst möglichst auf ein vergleichbares Niveau zu bringen.
Da sich inzwischen für die Grundschule Vorst eine gesicherte Dreizügigkeit abzeichnet und geplante Baugebiete im Norden und Süden von Vorst für die kommenden Jahre darüber hinaus höhere Anmeldezahlen erwarten lassen, schlug die Verwaltung für die GGS Vorst vor, für die fehlenden Klassenräume die derzeitigen Verwaltungsräume zu Klassenräumen umzugestalten und einen notwendigen neuen Anbau für Lager, Rektorat und Sekretariat zu realisieren. In den bestehenden Schulgebäuden, die bis vor einigen Jahren noch zwei Grundschulen beherbergten, werden nämlich inzwischen Räume auch „schulfremd“ genutzt, durch einen Kindergarten, das Jugendzentrum und die Volkshochschule.
Die Grundschule Vorst besitzt keine Aula, Feiern und andere schulische Veranstaltungen müssen auf den Fluren stattfinden. Als Mensa wird zurzeit ein 60 m2 großer Klassenraum mit 25 Essplätzen für 100 Schülerinnen und Schüler (4 OGS Gruppen) genutzt, der nach dem Essen zur Zeit auch für die Betreuung bis 14 Uhr von ca. 75 Kindern genutzt wird.
Nun hat die Bundesregierung ab dem Schuljahr 2026/27 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung beschlossen, zunächst für die Erstklässler und sukzessive bis 2029 für alle Grundschulkinder. Schon in diesem Jahr reicht der Raum für eine weitere OGS-Gruppe nicht aus, es musste dafür ein Container angemietet werden. „Schon wieder läuft die Stadt Tönisvorst einer Entwicklung und einem Bedarf hinterher, den sie nur durch eine Notmaßnahme decken kann,“ so Thomas Kroschwald, Sprecher der CDU Fraktion im Ausschuss für Bildung und Schule.
Die CDU-Fraktion der Stadt Tönisvorst beantragt daher anstatt eines angedachten Anbaus für die Schulverwaltung ein kleines Gebäude zu planen, mit zwei Klassenräumen im Erdgeschoss, getrennt durch eine flexible Wand, um bei Bedarf beide Räume zu einer kleinen Aula umgestalten zu können. Im Obergeschoss sollte auch im Hinblick auf den angekündigten einklagbaren OGS-Platz vom Schuljahr 2026/27 an eine Mensa entstehen mit der Möglichkeit, auch für Grundschulkinder frische Speisen zubereiten zu können. Der derzeit als Mensa genutzte Klassenraum könnte dann für den offenen Ganztag genutzt werden und den angemieteten Container überflüssig machen.
So würde nach Ansicht von Thomas Kroschwald ein zukunftsfähiges Raumkonzept aussehen, bei dessen Realisierung die Stadt Tönisvorst einmal vorsorglich agiert und nicht wieder auf einen Mangelzustand reagieren muss.
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