Haushaltsentwurf 2021
... der Landrat stuft die Haushaltslage als äußerst kritisch ein.

Tönisvorst 23.7.2021

Mit Datum vom 18.6.2021 hat der Landrat Dr. Coenen den Haushaltsentwurf 2021 der Stadt Tönisvorst zur Kenntnis genommen und die Entnahme von 4,2 Mio Euro (4,4 %) aus der allgemeinen Rücklage genehmigt. Allerdings sieht er dunkle Wolken bei den Tönisvorster Kommunalfinanzen aufziehen.

Zitat: "Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Haushaltslage der Stadt Tönisvorst über den gesamten Planungszeitraum als äußerst kritisch einzustufen ist. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK gemäß § 76 GO NW (Anmerkung: Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen) wird nur knapp vermieden."

Die seit Jahren bestehende Verringerung der allgemeinen Rücklage führt dazu, dass ein HSK zukünftig immer schwerer abgewendet werden kann.

Ein Blick auf die Plandaten der Fehlbeträge der nächsten Jahre (prozentualer Anteil an der allgemeinen Rücklage) bestätigt die Einschätzung des Landrats, dass der Stadt Tönisvorst in Zukunft ein Haushaltssicherungskonzept droht:

  • 2022:   4,66 % Fehlbetrag und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
  • 2023:   6,35 % Fehlbetrag und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
  • 2024:   4,65 % Fehlbetrag und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 Zur Information: Ist die Entnahme von Fehlbeträgen aus der allgemeinen Rücklage in 2 Jahren hintereinander größer als 5 %, tritt nach § 76 der GO NRW das Haushaltssicherungskonzept in Kraft.

 

Die CDU-Fraktion im Tönisvorster Stadtrat erwartet nun vom Bürgermeister und von der Verwaltung Antworten auf die Fragen:

Wie passt das mit den Bauprojekten  für eine neue Schule und ein neues Rathaus von 140 Mio Euro zusammen?

Was kostet das letzendlich alle Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger?

Wie lang kann Tönisvorst dann noch handlungsfähig bleiben, um weitere wichtige und notwendige Projekte stemmen zu können?

 

Zum Download:     Haushaltsverfügung des Landrats vom 18.6.2021

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