Etatrede des Fraktionsvorsitzenden Helmut Drüggen

Erstellt: Samstag, 10. Januar 2015 22:42
Veröffentlicht: Samstag, 10. Januar 2015 22:42

Drueggen HelmutSehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Stadtkämmerin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Wie bei jeder Etatverabschiedung möchte ich zunächst im Namen meiner Fraktion der Verwaltung herzlich für die geleistete Arbeit beim Haushalt danken. Dabei gilt unser Dank selbstverständlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Aufstellung des Haushalts mitgewirkt haben. Lieber Herr Bürgermeister, bitte überbringen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank der CDU-Fraktion, der selbstverständlich auch Ihnen und in besonderem Maße natürlich der Kämmerin und der gesamten Kämmerei gilt.

Im Gegensatz zu früheren Jahren sind wir mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 kurz vor den Weihnachtstagen in diesem Jahr früh dran, nachdem die Verwaltung dem Wunsch der Politik folgend den Haushaltsentwurf 2015 bereits Ende Oktober dem Rat vorgelegt hat. In zwei Klausursitzungen hat sich die CDU - Fraktion, zum Teil gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen, der FDP und der UWT , intensiv mit dem Haushaltsentwurf und dem Konsolidierungskonzept befasst und sich gewissenhaft auf die beiden Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 27. November und am 11. Dezember vorbereitet. Wir haben alles auf Herz und Nieren geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir heute dem Haushalt 2015 zustimmen werden, besser gesagt mit Groll im Herzen zustimmen müssen.

Bei der vor uns liegenden Endfassung des Haushalts 2015 von einer schönen Weihnachtsbescherung zu sprechen, wäre nämlich vollkommen verfehlt. Während der in die Beratungen eingebrachte Entwurf im Ergebnisplan eine Deckungslücke von rd, 2,7 Mio € auswies, die um rd. 1,4 Mio € unter dem Fehlbedarf des am 20. März diesen Jahres verabschiedeten Ergebnisplans 2014 lag, beläuft sich das Defizit des Ergebnisplans 2015 aktuell auf rd.4,4 Mio € und übersteigt damit das negative Planergebnis 2014 sogar um 0,3 Mio €.

 

Also zurück auf Los, könnte man geneigt sein zu sagen. Wieder einmal zeigt sich, ein Haushalt lässt sich weder gesund reden noch gesund beten.

Aktives Handeln ist geboten. Die Devise muss weiterhin lauten: Die Aufwendungen müssen runter, die Erträge müssen hoch. So würde es jeder von uns zu Hause auch machen, wenn das Geld knapp wird. Jeder von uns weiß, dass es schönere Momente im kommunalpolitischen Leben gibt. Aber dieser schwierige Schritt ist zwingend notwendig. Es gibt keinen alternativen Weg. Dass dieser Weg nicht aus populären Projekten bestehen kann, die von allen bejubelt werden, muss jedem klar sein. In Zeiten wie diesen zeigt sich in der Politik, wer gewillt ist, Verantwortung zu übernehmen und diesen unbequemen Weg zu gehen oder wer es vorzieht, sich in die populistischen Büsche zu schlagen.

Verantwortliche Haushaltspolitik erfordert, den Menschen unmissverständlich die Wahrheit über unsere finanzielle Situation zu sagen und nichts zu beschönigen. Wir müssen uns zu den Konsequenzen unserer misslichen finanziellen Situation bekennen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Anspruch. Wer hier verkündet, es ginge auch anders, will nicht den Bürgern dieser Stadt helfen, sondern nur sich selbst.

Unsere Position besteht daher aus einem Dreiklang:

  1. Maßhalten. „Wünsch Dir was“ ist bei der aktuellen Finanzlage nicht gefragt.
  2. Konsolidieren. Wir müssen an Effektivität und Effizienz der eingesetzten städtischen Gelder weiter arbeiten.
  3. Investieren. Durch die in 2015 eingeplanten Investitionen wird z.B. die energetische Bilanz der Stadt und ihrer Gebäude verbessert und ein Neubaugebiet im Vorster Norden erschlossen. Außerdem werden die Feuerwehr und der Brandschutz 2015 mit 485 T€ unterstützt.

Die zu tragenden Konsolidierungslasten dürfen nicht wie mit einer großen Gießkanne vollkommen undifferenziert über alle ausgeschüttet werden. Die eindeutigen Vorschriften der Kommunalverfassung sind an dieser Stelle zu beachten, wonach primär derjenige zu den Gemeindelasten beizutragen hat, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt und Steuern nur nachrangig erhoben werden dürfen. Natürlich - und das bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung - gehören selbstverständlich auch das notwendige Augenmaß und Fingerspitzengefühl hierzu. Die Gemeindeordnung drückt dies nebenbei bemerkt so aus, dass sie eine spezielle Entgelterhebung vorschreibt, soweit diese vertretbar ist. Im Klartext: Abgaben dürfen keine existenzbedrohende Wirkung haben. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem Erdrosselungsverbot.

Kommen wir noch einmal kurz auf die Grundlagen des Haushalts 2015 zurück. Die Kämmerin ist in ihrer Rede anlässlich des Haushaltsentwurfs bereits detailliert darauf eingegangen, worin das Kernproblem unserer Haushaltswirtschaft besteht, nämlich in einer extremen Fremdbestimmtheit der kommunalen Haushalte, die uns kaum Entscheidungsspielraum lässt. Ohne auf die Einzelheiten noch einmal eingehen zu wollen sind mir zum einen die Vielfalt der von Bund und Land übertragenen Aufgaben und zum anderen die angesichts dieser Aufgabenfülle vollkommen unzureichende Finanzausstattung in Erinnerung geblieben. Stichworte wie rückläufige Schlüsselzuweisungen (Rückgang rd.520 T€) und aufgrund von Tariferhöhungen im öffentliche Dienst steigende Personalkosten (im Entwurf ursprünglich eingeplanter Zuwachs etwa 370 T€) sind beispielhaft zu nennen.

Was ist im Zuge der Etatberatungen hinzugekommen: Der Aufwand für Leistungen an Asylbewerber nach dem AsylBLG einschließlich Krankenhilfe musste von ursprünglich 700 T€ um weitere 100 T€ höher angesetzt werden, nachdem bereits die Entwurfsansätze um etwa 240 T€ aufgestockt worden waren. Gegenüber den Vorjahresansätzen steigen die Aufwendungen damit um rd. 74%.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind nach dem Ergebnis der neuesten Steuerschätzungen und aufgrund der turnusmäßig erfolgten Neufestsetzung der Schlüsselzahl fast 1 Mio € geringere Erträge zu erwarten, wie noch bei Aufstellung des Haushaltsentwurfs prognostiziert.

Nach den inzwischen erfolgten Abstimmungsgesprächen des Kreises mit den Bürgermeistern aller kreisangehörigen Gemeinden müssen bei der allgemeinen Kreisumlage vorsorglich rd. 500 T€ und bei der Jugendamtsumlage rd. 160 T€ mehr als im Etatentwurf vorgesehen angesetzt werden. Hier ist zwar längst noch nicht das letzte Wort gesprochen, aber Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der Porzellankiste. Dennoch gilt hier unsere ganze Hoffnung dem gesunden Augenmaß unserer Vertreter beim Kreis.

Bedingt erfreulich: Der Ansatz für den Personalaufwand konnte nach einer Neuberechnung durch ein analytisches Personalkostencontrolling über den Veränderungsnachweis um rd. 113 T€ geringer veranschlagt werde. Trotzdem verbleibt letztendlich gegenüber dem Vorjahr ein Mehrbedarf von rd. 260 T€.

Sicherlich mögen nach den Erfahrungen früherer Jahre bei einigen Haushaltspositionen leichte Hoffnungen auf Haushaltsverbesserungen im Zuge des Haushaltsvollzugs bestehen, insbesondere aus der erst vor wenigen Tagen im Bundestag auf den Weg gebrachten kommunalen Milliardenhilfe, die vor allem der Finanzierung der von den Kommunen nach dem SGB zu tragenden Kosten der Unterkunft und Heizung dienen soll.

Hoffnungen könnten auch bei den Ersatzleistungen zu den Aufwendungen nach dem AsylBLG bestehen, wenn das Land die eigentlich für die Kommunen gedachten Bundeshilfen nicht zu mehr als 50 Mio € in die eigene Tasche stecken würde.

Bevor in diesem Zusammenhang fehlerhafte Rückschlüsse gezogen werden, Die Mehrerträge aus der Anhebung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Übrigen im Veränderungsnachweis schon eingeplant. Über den Veränderungsnachweis konnte eine weitere Steigerung um rd. 80 TE veranschlagt werden, nachdem im Entwurf die Einnahmeerwartung gegenüber dem Vorjahresansatz schon um 30 T€ höher angesetzt war.

Bekanntlich fehlt uns nach wie vor die große Glaskugel, um alle Haushaltsansätze exakt vorherbestimmen zu können. Ein früherer Chef von mir hat zu dieser Problematik immer gesagt:“ Am besten stellen wir den Haushaltsplan immer erst nach der Jahresrechnung auf. Nur so können wir Planabweichungen ausschließen.“

Fazit: Wir können es drehen und wenden wie wir wollen. Nicht nur das Ergebnis der Haushaltsplanung 2015 ist negativ, auch das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2015 wird es ebenfalls sein.

Bleibt uns also nichts anderes übrig, als den Haushalt 2015 so, wie er vor uns liegt, auf die Reise zu schicken, um die für die Weiterführung unserer Aufgaben und den Betrieb unserer Einrichtungen erforderlichen finanzpolitischen Weichenstellungen vorzunehmen. Wir wollen dies heute tun, ohne die dunklen Gewitterwolken, die sich am Horizont auftürmen zu übersehen.

Ihnen allen in diesem Jahr ein besonders besinnliches Weihnachtsfest – besinnlich steht hier in Fettdruck im Hinblick auf die vor uns liegende Entscheidungen, die im kommenden Jahr anstehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit