Tille-Gander ChristianeTille-Gander: KAG bürgerfreundlicher machen

„Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge erheben. Auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist.“ So lautet der erste Absatz des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Er bildet die Grundlage zur Berechnung von Anwohnerbeiträgen. Folge: Die Anwohner werden von der Stadt an den Kosten beteiligt, die für den Einzelnen oft mit einer Belastung von 5.000 bis 10.000 Euro verbunden sind. „Die hat man nicht mal eben in der Ecke liegen“, unterstreicht die baupolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Christiane Tille-Gander. Aktuelles Beispiel in Tönisvorst ist derzeit die Blumenstraße. Sie muss in Kürze einer Grundsanierung unterzogen werden. Aus Erfahrung weiß Tille-Gander, dass die Anwohner davon wenig begeistert sind, weil die einmalige finanzielle Belastung für viele Menschen eine echte Herausforderung darstellt. „Gerade ältere Menschen haben oft ein Problem, denn die bekommen nicht mal eben einen günstigen Kredit bei der Bank“, berichtete Tille-Gander.

 

Aus diesem Grund setzen sich Tille-Gander und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt dafür ein, auch in Nordrhein - Westfalen wiederkehrende, also gesplittete Straßenausbaubeiträge als Alternative zu einer einmaligen Beitragserhebung zuzulassen. In Rheinland-Pfalz und Hessen wird diese Variante bereits angewandt. Vorteil: Die Kosten werden über mehrere Jahre im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme verteilt. Für die Straßenanlieger entsteht finanzielle Planungssicherheit. „Die Belastung ist somit für die betroffenen Haushalte leichter zu schultern“, erläutert Tille-Gander. Eine Belastung von 10.000 Euro, die über einen Zeitraum von fünf oder sieben Jahren verteilt ist, sei einfach besser zu bewältigen. Rückenwind gibt der heimischen CDU ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen Sommer; darin hatte das Verfassungsorgan geurteilt, dass die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge zulässig ist. Voraussetzung: Eine konkret-individuelle Vorteilszuordnung ist möglich.

Die CDU – Landtagfraktion hat bereits eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht, „Genau der richtige Schritt in die richtige Richtung, jetzt ist der Gesetzgeber in Düsseldorf gefordert, das KAG zu reformieren“, fordert die CDU-Vertreterin, „wir in Tönisvorst können es leider nicht alleine machen, aber wir dürfen Druck machen.“ Beide heimischen CDU-Landtagsabgeordneten will sie auf die Möglichkeit wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ansprechen und für diese bürgerfreundlichere Lösung werben.

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