Windenergieanlagen in Vorst

Erstellt: Sonntag, 24. März 2019 18:44

Genehmigungsbescheid des Kreises Viersen - Einsicht und eventueller Widerspruch

Tönisvorst 24.3.2019

 

Einsicht

Der Bescheid des Kreises Viersen gemäß § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV über die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 31.01.2019 für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen Tönisvorst kann auf folgende Weise eingesehen werden:

a) in der kompletten Form elektronisch unter dem Link des Kreises Viersen,

b) in der Kurzform elektronisch unter dem Link des Kreises Viersen.

c) Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt vom 22.03.2019 bis einschließlich 04.04.2019 an drei Stellen aus:

  1. im Kreishaus am Rathausmarkt in Viersen,
  2. in der Stadtverwaltung Viersen,
  3. in Vorst an der St. Töniser Straße 8 - Zimmer 1 und 2, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

 

 

Widerspruch

Gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Kreises Viersen kann Widerspruch erhoben werden: Innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist. Der Widerspruch kann nur schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landrat des Kreises Viersen eingelegt werden - also nicht bei der Stadt Tönisvorst, die auch keine Widersprüche zur Weiterleitung annehmen wird. Die Anschrift lautet demnach: Kreis Viersen - Der Landrat -, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen.

Der Widerspruch kann auch - so steht es in der Rechtsbehelfsbelehrung des Kreises Viersen - durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle des Kreises Viersen erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren kann der Widerspruch auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die man unter www.kreis-viersen.de im Impressum finden kann.

 

Diese Ausführungen von Frau Dr. Ina Bartmann wurden der Internetpräsentation der Stadt Tönisvorst entnommen.