Windraeder
Tönisvorst, 2. September 2024

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Tönisvorst sieht das Soll für den von der Landesregierung vorgegebenen Richtwert an Konzentrationsflächen für Windkraft in Tönisvorst als erfüllt.

„Dankenswerterweise hat die Bürgerinitiative bereits eine sehr breit gefächerte, umfängliche Eingabe an die Stadt gemacht. Daher hat sich die CDU Tönisvorst insbesondere auf planerische Dinge fokussiert,“ sagt Christiane Tille-Gander, Sprecherin der CDU im Planungsausschuss, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat.

 

Konkret: An der Straße „Krefelder Weg“, St. Tönis Richtung Kempen, gibt es im Flächennutzungsplan (FNP) drei Konzentrationsflächen. In zwei davon stehen bereits vier Windkraftanlagen.

  • FNP Konzentrationsfläche Nummer 1 (Tön01) 2,21ha -> Eine Anlage, östlich vom „Krefelder Weg“ ·
  • FNP Konzentrationsfläche Nummer 2 (Tön02) ca. 11,67 ha -> Drei Anlagen, westlich vom „Krefelder Weg“
  • FNP Konzentrationsfläche Nummer 3 (Tön03) 1,55 ha -> Keine Anlage, östlich vom „Krefelder Weg“ ·

Vergleicht man den Flächennutzungsplan mit dem Regionalplan, fällt auf, dass die Fläche Nummer 2 ca. 11,67 ha, die bereits mit drei Windkraftanlagen belegt ist, im Regionalplan nicht vorhanden ist.

Mit der Aufnahme der bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche Nummer 2 in den Regionalplan, sehen wir den erforderlichen Flächenbedarf an WEB in Tönisvorst erfüllt, so dass auf die Ausweisung weiterer Flächen in Tönisvorst vollkommen verzichtet werden kann.

Eine weitere Beeinträchtigung der Bürger durch Emissionen und die Beschränkung der Planungshoheit der Stadt Tönisvorst sollte insoweit ausgeschlossen sein.

Foto: tkkg

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