Steuererhöhungen in Tönisvorst

Erstellt: Mittwoch, 20. Januar 2016 10:37

Steuererhöhungen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Tönisvorst

Tönisvorst 20.1.2016

2016 01 20 MIT PM SteuererhoehungenIm Dezember 2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Tönisvorst die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2016. Während sich die Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Betriebe - von 225 auf 300 v.H. und die Grundsteuer B von 435 auf 500 v.H. erhöhen, werden die Gewerbesteuerhebesätze um 65 Prozentpunkte auf 475 v.H. angehoben.

Gregor Heidenfels, Vorstandsmitglied der Mittelstandsvereinigung der CDU Tönisvorst (MIT), stellt klar: „Bereits jetzt ist klar, dass die Steuererhöhungen den Haushalt nicht sanieren werden. Sie werden lediglich Zeit verschaffen, ausgehend von einem genehmigungsfähigen Haushalt, strukturelle Einsparmaßnahmen zu beschließen und durchzusetzen. Ein Zusammenspiel zwischen der Haushaltskrise und einer dauerhaften Haushaltskonsolidierung ist aber aktuell noch nicht zu erkennen.

Unabhängig von dem Fortgang der der strukturellen Einsparmaßnahmen ist aber eine Chance bereits vertan, nämlich einen Standort zu schaffen mit wettbewerbsfähigen Hebesätzen bei der Gewerbe- und der Grundsteuer.“

Hier sind andere Gemeinden Vorreiter wie die Stadt Monheim. Zum 1. Januar 2016 ist der Hebesatz der Gewerbesteuer in Monheim am Rhein nochmals um 20 Punkte auf nur noch 265 Punkte gesenkt worden. Dies hatte der Monheimer Stadtrat im Dezember entschieden.

Monheim begreift Steuerpolitik richtigerweise als Standortfaktor in einem internationalen Wettbewerb und nicht als Politik zur Sanierung eines defizitären Haushalts. In Tönisvorst hat der Gewerbesteuerhebesatz in 1980 noch 250 v.H. betragen. Auch hier hat die Entwicklung der Hebesätze nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt geführt.

Zur Verbesserung der Ansiedlungsrate von Unternehmen sind natürlich nicht nur die Hebesätze relevant, sondern auch andere Standortfaktoren wie die Verfügbarkeit von Fachkräften, die Verkehrsanbindung an das Straßen- und Autobahnnetz oder die Energiekosten. „Viele für Unternehmen zu beachtende Standortfaktoren neben den Hebesätzen der Stadt gibt es in Tönisvorst aber nicht“, stellt Annette Hegger, Vorstandsmitglied der MIT, klar.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Ansiedlung von Unternehmen in Tönisvorst voranzutreiben. Deshalb begrüßt die MIT auch ausdrücklich das Bemühen der Stadtverwaltung, das Gewerbegebiet an der Mühlenstraße fortzuentwickeln. Anke Dubberke, Geschäftsführerin der MIT, weist kritisch darauf hin: „Jedoch können im Moment keine Fortschritte beobachtet werden. Außerdem ist zu befürchten, dass mit den Steuererhöhungen diese Bestrebungen konterkariert werden“.

„Langfristig betrachtet sind die Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuer für eine positive Entwicklung des Haushalts immer kontraproduktiv“, führt MIT Vorsitzender Georg Körwer aus, „Sie verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes bei den Ansiedlungsentscheidungen von Unternehmen. Aber nur eine starke Wirtschaftsstruktur trägt langfristig auch zur Konsolidierung des Haushaltes bei. Einen Bärendienst erweist man den Bürgern dieser Stadt, wenn der Nettoeffekt einer Gewerbesteuererhöhung negativ ausfallen wird.“

Die MIT fordert, bei der zukünftigen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage von Tönisvorst nicht nur strukturelle Einsparmaßnahmen im Auge zu haben, sondern vor allem die aktive Standortpolitik mit dem Ziel der Ansiedlung neuer Unternehmen weiterhin konsequent zu betreiben.