Der Pflegefall und die finanziellen Folgen

Erstellt: Mittwoch, 22. Juli 2015 18:18

Tönisvorst 22.7.2015

2015 07 01  SU Pflegefall 2Senioren-Union hellwach!

Am 1. Juli widmete sich die Senioren Union einem heiklen Thema. Wer denkt schon an den Pflegefall und die finanziellen Folgen. Der Vorsitzende Reinhard Bismanns konnte eine ansehnliche Schar Interessierter in der Gaststätte Rosental begrüßen. Sehr anschaulich informierten der Regional Geschäftsführer Frank Berger und der Abteilungsleiter Leistungen Marco Ostermann der Barmer GEK über dieses Thema.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es 4 Pflegestufen und zusätzlich eine Härtefallstufe. Unterschieden wird in Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistungen beider. Die Einstufungen erfolgen durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Für den Fall der häuslichen Pflegemöglichkeit durch die Familie hat der Gesetzgeber Pflegeunterstützungsgeld (Lohn-/ Entgeltersatzleistung) eingeführt. Dauer dieser Maßnahme ist von der Mitarbeiteranzahl des Arbeitgebers abhängig. Der finanzielle Rahmen beträgt 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes, aber max. 96,25 € kalendertäglich. Das Geld ist bei der Pflegekasse der bedürftigen Person zu beantragen.

„Eine Flut von Informationen, Fakten, Vorschriften und Bedingungen,“ bemerkte der Vorsitzende Reinhard Bismanns und verabschiedete nach der anschließenden Diskussionsrunde die beiden Referenten mit den Worten: „ Kommen sie gesund nach Hause“.

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Eine ansehnliche Schar Interessierter war in der Gaststätte Rosental gekommen Reinhard Bismanns verabschiedet die beiden Referenten